Konkubinat
Als Konkubinat wird im europäisch-christlichen Kulturkreis eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau oder mehreren Frauen bezeichnet, die in der Regel rechtlich nicht abgesichert ist.Dabei haben die von der Frau - der Konkubine - geborenen Kinder meist keine Ansprüche auf Eigentum und Besitz des Vaters, was eine der wichtigsten Unterscheidungen zwischen dem Konkubinat und der Polygynie ("Vielweiberei") darstellt.
Diese Definition beschränkt sich großteils auf das christliche Europa vor allem des Mittelalters, da das Konkubinat durch Bestrebungen, Machtansprüche nicht teilen zu müssen, begünstigt wird. Damit beschränkte sich diese Beziehungsform meist auch auf wohlhabende und politisch mächtige soziale Schichten.
Da die Definition des Konkubinats immer auf die Ehe Bezug nimmt, folgen daraus Schwierigkeiten in der universellen Anwendbarkeit dieses Begriffs. Dies betrifft die Abgrenzung zu Polykoitie, Polygamie, neben- oder außerehelichen Beziehungen und Prostitution.