Verwandtenheirat
Eine Verwandtenheirat ist eine Eheschließung unter Blutsverwandtenn. Die Nähe bzw. der Grad der Verwandtschaft ist dabei biologisch eindeutig aus der gemeinsamen Abstammung bestimmbar.Für nahe Verwandte (bis Cousins 2. Grades) gab es und gibt es das kirchliche Verbot der Eheschließung und ebenso ein staatlich-rechtliches Verbot, das vom kirchlichen in seinen Festlegungen abweichen kann. Für bestimmte Verwandtschaftsgrade (z.B. für Cousins 2. Grades) konnte es von der Kirchen durch einen Dispens aufgehoben werden, analog auch durch staatliche Genehmigung.
Ehen zwischen Personen, die Ahnengemeinschaft in ihrer 4., 5. oder weiter zurückliegenden Vorfahrengeneration haben, gelten nicht mehr als Verwandtenheirat, auch wenn sie zu starkem Ahnenverlust und zu einer Erhöhung des Inzuchtkoeffizienten führen.
Die Verwandtenheirat spielt eine große Rolle in der humangenetischen Beratung, die aus diesem Grund Stammbäume aufstellt, um das Risiko von Erbkrankheiten abschätzen zu können..