Ständige Vertretung
Als Ständige Vertretung (StäV) bezeichnet man Institutionen, die die Funktionen einer Botschaft erfüllen, wenn die Einrichtung einer "echten" Botschaft nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die StäV- sich in einem Land befindet, das von dem Staat, der die StäV unterhält, nicht offiziell anerkannt wird, oder
- ihre Botschaftsfunktion nicht in einem souveränen Staat, sondern in einer internationalen Organisation (UNO, EU) ausübt.
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Ständige Vertretungen unter anderem bei der EU und den Vereinte Nationen.