Sonderkündigungsschutz
Sonderkündigungsschutz für das Arbeitsverhältnis gibt es in Deutschland für eine Reihe von Personengruppen. Das sind in erster Linie:- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehindertenvertreter
- Schwerbehinderte
- betrieblicher Datenschutzbeauftragte(r)
- Immissionsschutzbeauftragte
- Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit
- Auszubildende
- Inhaber politischer Wahlämter