Selbsteintritt
Ein Selbsteintritt ist ein Begriff aus dem Speditionsgewerbe. Hierbei wird der Spediteur zusätzlich zum Frachtführer , dies bedeutet er erlangt die Rechte und Pflichten eines Frachtführers zu den Pflichten und Rechte eines Spediteurs. Im Frachtbrief steht der Spediteur gleichzeitig als Absender und Frachtführer.Selbsteintritt ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Legaldefinition z.B. nach Art. 3b Abs.1 BayVwVfG: Kommt eine staatliche Behörde einer schriftlichen Weisung der Aufsichtsbehörde nicht fristgerecht nach, so kann der Leiter der Aufsichtsbehörde an Stelle der angewiesenen Behörde handeln (Selbsteintritt).