Frachtbrief
Ein Frachtbrief ist ein Beförderungsdokument, das die Güter begleitet. Er enthält in Deutschland gem. § 408 HGB folgende Angaben:
- Ort und Tag der Ausstellung
- Name und Anschrift des Absenders
- Name und Anschrift des Frachtführers
- Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle
- Name und Anschrift des Empfängers und eine etwaige Meldeadresse
- die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre nach den Gefahrgutvorschriften vorgesehene, sonst ihre allgemein anerkannte Bezeichnung
- Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke (Colli).
- das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes
- die vereinbarte Fracht und die bis zur Ablieferung anfallenden Kosten sowie einen Vermerk über die Frachtzahlung
- den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme
- Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes
- eine Vereinbarung über die Beförderung in offenem, nicht mit Planen gedecktem Fahrzeug oder auf Deck.
Im nationalen Güterverkehr ist er seit 1998 mit der Einführung des Transport-Reform-Gesetzes nicht mehr Pflicht, es können auch andere Warenbegleitpapiere, z.B. Lieferscheine, Ladelisten oder Bordero verwendet werden.
Rechtshinweis