Sekundogenitur
Die
Sekundogenitur ist ein Wort lateinischen Ursprungs [
Es bezeichnet die von dem zweitgeborenen Sohn eines Fürstenhauses begründete Nebenline. Dies ist möglich, wenn nicht strenge Primogenitur besteht.
Das Gebiet und die Vermögensmasse gelten als Ersatz für das Stammgut - dies wird regelmäßig durch Hausgesetz geregelt.