Primogenitur
Die Primogenitur ist ein Erbfolgeprinzip, bei dem nur der Erstgeborene das Erbe antritt und sämtliche jüngeren Linien einer Dynastie unberücksichtigt bleiben.Das Prinzip des Vorrangs des Erstgeborenen ist bereits alttestamentlich belegt, etwa in der Rivalität Esaus und Jakobs um das Erbe Isaaks. Wegen der besonderen Bedeutung des Erstgeborenen sind es auch gerade diese, die in der 10. Plage den Ägyptern genommen werden.
Dennoch war das Prinzip im frühen Mittelalter keineswegs unbestritten. In etlichen Fürstengeschlechtern, etwa den Karolingern und den Askaniern wurde die Herrschaft unter den lebenden Söhnen geteilt. Auch andere Angriffe auf die Stellung des Erstgeborenen wurden - neben der immer wieder erörterten Frage der weiblichen Erbfolge diskutiert: So versuchte Heinrich der Zänker seine wiederholten Aufstände gegen die Herrschaft seines Bruders Ottos des Großen dadurch zu legitimieren, daß jener zwar der Erstgeborene - Primogeniturus - sei, er, Heinrich, aber geboren wurde, als sein Vater bereits die Königswürde trug - Purpurgeniturus (der im Purpur geborene - während Otto lediglich als Herzogssohn das Licht der Welt erblickt hatte.
Besondere Bedeutung erlangte die Primogenitur im Heiligen Römischen Reich, das nach der Übertragung zahlreicher Königsrechte auf die Feudalherren und nach dem jahrzehntelangen Fehlen einer kaiserlichen Zentralgewalt während des Interregnums aus zahlreichen nahezu souveränen Territorialstaaten bestand. Zur Vermeidung einer weiteren Zersplitterung erstrebten viele deutsche Fürstenhäuser die Einführung der Primogenitur. Die Goldene Bulle von 1356 garantierte den Kurfürstentümern die Primogenitur, die sich in der Regel nur auf den erstgeborenen Sohn bezog.