Polizeiverordnung
Polizeiverordnungen, zum Teil auch Verordnungen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung genannt, sind Rechtsverordnungen, die durch die Exekutive erlassen werden können und der Gefahrenabwehr dienen.Da Polizeirecht Landesrecht ist und die Bundesländer jeweils eigene Polizeigesetze haben, unterscheiden sich zwar Terminologie, Zuständigkeiten und Ausgestaltung von Polizeiverordnungen, dies aber letztlich nur im Detail, nicht im Ergebnis.
Voraussetzung einer Polizeiverordnung ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die es abzuwehren gilt. Polizeiverordnungen sind Rechtsnormen, die wie ein Gesetz abstrakt-generelle Wirkung haben, d.h. für eine unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten und Personen gelten. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit einer Polizeiverordnung mit höherrangigem Recht sehr unbestimmt sind, können Polizeiverordnungen häufig unzulässig sein.
Rechtshinweis