Gefahrenabwehr
Die Gefahrenabwehr ist neben der Strafverfolgung die Hauptaufgabe der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland. Die sachliche Zuständigkeit der Polizei ergibt sich dabei aus dem konkreten Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.Für den Bundesgrenzschutz (BGS) ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus dem Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) (siehe: 1).
Diesem Artikel fehlt etwas oder er ist ein Artikelanfang. Wenn Du mehr weißt, bitte sei mutig, erweitere ihn und mach ihn zu einem guten Artikel.
Hier nochmal der Grund, warum der Artikel konkret noch überarbeitet werden muß: