Meuterei
In der Schiffahrt bezeichnet eine Meuterei ist ein Aufstand der Mannschaft gegen den Kapitän auf einem Schiff. Der Begriff existiert ebenfalls im allgemeinen militärischen Kontext. Das Deutsche Wehrstrafgesetz definiert in §27 WStrG die Meuterei als eine gemeinschaftlich begangene Gehorsamsverweigerung (§ 20), eine Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24) oder einen tätlichen Angriff (§ 25).Historisch stehen Meutereien oft am Anfang umfassender Revolutionen oder Putschversuche.