Mankohaftung
Mankohaftung ist das Einstehenmüssen des Arbeitnehmers für ein Manko. Ein Manko im arbeitsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer Waren- oder Kassenbestände anvertraut wurden, nun jedoch Differenzen zwischen dem Soll- und dem Istbestand vorhanden sind.Die Haftung des Arbeitnehmers für ein Manko kann beruhen auf:
- einer Mankovereinbarung;
- dem Arbeitsvertrag, wenn er eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat;
- einer Schlechterfüllung des Arbeitsverhältnisses.