Lohn- und Gehaltstarifvertrag
Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist eine besondere Form eines Tarifvertrags.Innerhalb der in der Regel im Manteltarifvertrag geordneten allgemeinen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Krankheit, Beendigung etc.) bestimmt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag die konkrete Vergütungshöhe für die Arbeitsverhältnisse in seinem Geltungsbereich.
Dabei werden meist die Tätigkeiten zu abstrakt definierten Vergütungsgruppen zusammengefasst und sodann die Vergütung für diese Vergütungsgruppen festgelegt. Teilweise wird auch nach Berufsjahren differenziert, um die Erfahrungen eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Für das einzelne Arbeitsverhältnis muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser "Eingruppierung" ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat zu beteiligen.
Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des Günstigkeitsprinzipes durchaus zulässig.
Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).
Rechtshinweis