Arbeitsverhältnis
Unter einem Arbeitsverhältnis versteht man die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Vertrag, der "Arbeitsvertrag" genannt wird. Das ist ein Dauerschuldverhältnis, das die Leistung von abhängiger weisungsgebundener Tätigkeit gegen Entgelt zum Gegenstand hat.Häufig spricht man dabei von einem "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis", obwohl diese Rechtsfigur - deren inhaltliche Bedeutung ohnehin begrenzt ist - als überholt gilt.
Arbeitsverhältnisse unterliegen zahlreichen rechtlichen Regelungen, die ihre Quelle in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen finden. Das betrifft sowohl das Zustandekommen als auch die Ausgestaltung und insbesondere auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses; wichtig sind aber auch kollektive Regeln zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieses Recht der Arbeitsverhältnisse ist unter dem Begriff des Arbeitsrechts zusammengefaßt, das in die beiden großen Bereiche Individualarbeitsrecht und Kollektives Arbeitsrecht zu unterteilen ist.
Im allgemeinen Sprachgebrauch gibt es auch Sonderformen des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel den Studentenjob, den Aushilfsjob oder die Haushaltshilfe, für die die Grundregeln des Arbeitsrechts aber durchaus Anwendung finden.