Lieferantenkredit
Der Lieferantenkredit ist ein Kredit, den ein Lieferant seinen Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels einräumt. Der Lieferantenkredit ist eine übliche Form der Finanzierung des Warenumschlags und wird meist ein bis drei Monate gewährt. Zahlt der Kunde vor Ablauf des Zahlungsziels, so kann er ein nach Zeitspannen gestaffeltes Skonto abziehen. Zur Kreditsicherung des Lieferantenkredits wird vom Gläubiger meist der Eigentumsvorbehalt gewähltDie mathematische Formel dazu lautet:
Kunden bekommen von ihren Lieferanten (durch Hinweis in den Zahlungsbedingungen) meist eine Zahlungsfrist (Zahlungsziel) von z.B. 30 Tagen für ihre Rechnungen. Innerhalb dieser Frist gibt es eine weitere Frist von z.B. 10 Tagen, während der dem Kunden ein Abzug von Skonto gewährt wird. Nimmt der Kunde diese 2. Frist allerdings nicht in Anspruch ist der Lieferantenkredit in der Regel sehr teuer. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es häufig sinnvoller einen Kontokorrentkredit aufzunehmen und die Rechnung innerhalb der Skontofrist zu bezahlen.
Skonto Preisnachlass bei Zahlung des Kaufpreises innerhalb einer bestimmten Frist. Der bei sofortiger Zahlung nach Erhalt der Lieferung gewährte Skonto wird auch als Barzahlungsrabatt (Rabatt) bezeichnet.
Rabatt Preisnachlass für Waren und Leistungen auf einen einheitlichen Grundpreis. Wichtigste Arten nach dem früheren Rabattgesetz waren: #Barzahlungsrabatt bei sofortiger Zahlung (Skonto), auf 3% bei Verkauf an Endverbraucher beschränkt; #Mengenrabatt bei Abnahme überdurchschnittlich großer Mengen; #Saisonrabatt bei vorzeitigem Bezug von Waren, die großen Saisonschwankungen unterliegen; #Wiederverkäuferrabatt (Funktionsrabatt), die dem Groß- und Einzelhandel gewährte Handelsspanne bei Waren, deren Endverkaufspreis vom Hersteller festgesetzt wird.
Nach Wegfall des Rabattgesetzes am 25. Juli 2001 kann der Rabatt frei ausgehandelt werden. Im Steuerrecht unterliegt der Rabatt für den Bezug vergünstigter Waren des Arbeitgebers (Mitarbeiterrabatt) als geldwerter Vorteil der Besteuerung (Freibetrag bis 1200 € jährlich), im Versicherungswesen werden Rabatte für Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen durch z. B. unfallfreies Fahren gewährt (Schadenfreiheitsrabatte).
Eigentumsvorbehalt Bestimmung bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen, die vom Käufer nicht sofort (voll) bezahlt werden, dass der Verkäufer bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises Eigentümer der Kaufsache bleibt. Abzahlungsgeschäft.