Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit ähnelt dem Überziehungszins bei einer Bank bei Privatpersonen. Im Rahmen eines Dispositionskredit kann eine Privatperson das eigene Konto überziehen. Regelungen zum Kontokorrentkredit findet man u.a. im § 355 Handelsgesetzbuch (HGB)Unter Kontokorrentkredit versteht man eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern, i.d.R. zwischen einer Bank und einem Bankkunden. Aber auch Unternehmen können untereinander Kontokorrente führen. Das Wesen des Kontokorrents besteht darin, dass sich beide Vertragspartner ihre gegenseitigen Forderungen stunden und in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufrechnen. Schuldner ist jeweils die Partei, zu deren Ungunsten der Saldo des Kontokorrentkredits steht. Der Saldo wird auf neue Rechnung vorgetragen. In ihm gehen die verschiedenen Forderungen unter, d.h. dass nur der Saldo eingeklagt werden kann.