Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist ein Hauptbestandteil des Handelsrechts in Deutschland. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Kaufleute und wird daher gerne als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für Kaufleute neben dem HGB nur subsidiär. Das Handelsrecht setzt vor allem auf den Rechtsschein, um die vorzunehmenden Geschäfte zu erleichtern. Daneben sind die wichtigsten Regelungen für die Gesellschaftsformen der OHG und der KG geregelt. Die stille Gesellschaft hat nur geringe praktische Bedeutung. Für Kapitalgesellschaften enthält das HGB Regelungen zu Abschlüssen und Berichte. Weiterhin bestehen Ergänzungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften. Mit wenigen Strafvorschriften zählt das HGB auch zum Nebenstrafrecht.
Basisdaten | |
---|---|
Kurztitel: | Handelsgesetzbuch |
Voller Titel: | ders. |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Handelsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | HGB |
FNA: | 4100-2 |
Verkündungstag: | 10. Mai 1897 (RGBl. 1897, S. 219) |
Aktuelle Fassung: | 6. April 2004 (BGBl. I 2004, S. 550) |
Table of contents |
2 Inhalt 3 Geltung in Österreich 4 Weblinks |
Vorläufer des Handelsrechts war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1861. Das Handelsgesetzbuch wurde am 10. Mai 1897 erlassen, und trat gemeinsam mit dem BGB am 1. Januar 1900 in Kraft. Rechtsgeschichtlich ist es zu allen Zeiten durch die europäischen Rechtsordnungen (Italien, Frankreich) beeinflusst worden. Schon sehr früh war das Handelsrecht in den Edikten der Städte (vgl. Hanse) entstanden. Noch heute wird durch die Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft das Handelsrecht stark beeinflusst. Zum 1. Juli 1998 wurde das Handelsrecht dann durch das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) an modernere Verhältnisse angepasst. Zum Handelsgesetzbuch ist ein Einführungsgesetz erlassen worden.
Neben dem "gewöhnlichen" Handelsrecht beschreibt das Handelsgesetzbuch auch das Seehandelsrecht. Dieses wird teilweise durch Völkerrecht beeinflusst.
Das Inhaltsverzeichnis des Handelsgesetzbuch gliedert sich wie folgt:
Das HGB wurde mittels der Dritten und der Vierten Einführungsverordnung (EVHGB) im Jahre 1938 auch in Österreich in Kraft gesetzt, wo es, freilich teilweise novelliert, bis heute in Geltung steht.Entstehung
Inhalt
Rechtsstreitigkeiten finden regelmäßig vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht in erster Instanz, Angelegenheiten des Handelsregisters nach der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Amtsgericht statt. Auch Schiedsgerichte spielen eine Rolle.Geltung in Österreich