Lichtbild
Das
Lichtbild ist eine veraltete Bezeichnung für eine
Fotografie. Zur Zeit der Erfindung der fotografischen Verfahren um
1839 wurden die fotografischen Bildnisse in Deutschland als
Lichtbilder bezeichnet; die Bezeichnung
Photographie etablierte sich erst später auf Vorschlag von Herschel.
Im allemeineren Sinn ist damit jedes durch Fotografie entstandene Bild gemeint, im engeren Sinne ein Passbild. Im Sinne des Urheberrechts ist das Lichtbild vom Lichtbildwerk zu unterscheiden.
Siehe auch: Bildrechte, Recht am eigenen Bild
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