Legitimation
Die Legitimation (lat.-fr.) bezeichnet folgendes:
- eine Erlaubnis eine Handlung durchführen zu können. Normalerweise stellt jemand eine Legitimation als Berechtigung für jemand anderen aus.
- eine Echtheitserklärung, Beglaubigung oder einen Ausweis.
- eine Ehelichkeitserklärung, die einem nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes verleiht.
- in der Soziologie die Rechtfertigung bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsansprüche.