Kommende
Die
Kommende (von lat.:
commendare, anvertrauen, empfehlen) bezeichnet in der ursprünglichen Bedeutung die vorläufige Übertragung eines erledigten Kirchenamtes. In späterer Bedeutung wird so die Überweisung der Einkünfte eines Kirchenamtes ohne Verrichtung der Amtsgeschäfte so genannt. Der
Kommendatar ist der Inhaber einer
Pfründe. In historischem Zusammenhang damit werden Niederlassungen geistlicher
Ritterorden Kommende genannt.