Pfründe
(nach mlat.: praebenda Unterhalt), auch Präbende:als Pfründe werden bezeichnet:
- Einkünfte aus einem Kirchenamt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung.
- ein Kirchenamt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber).
- eine Abgabe zur Finanzierung dieses Kirchenamtes.
- ein (für Träger öffentlicher Ämter oft zu günstigen Bedingungen) durch Einkauf (oder eine Stiftung) gesicherter Unterhalt in einem Kloster, Heim, Krankenhaus usw.
- heute jedoch meist im Sinne eines Amts, das wesentlich mehr einbringt, als man als Leistung dafür erbringen muss - fette Pfründe