Kardinal in pectore
Als Kardinal in pectore (zu latein. in pectore "in der Brust; im Herzen") wird ein von Papst gemäß can. 351 § 3 CIC ernannter Kardinal bezeichnet, dessen Namen vom Papst nicht bekanntgegeben wird. Dies wird z.B. dann so gemacht, wenn der Kandidat in der augenblicklichen politischen Situation seines Landes mit Repressalien zu rechnen hätte, wenn seine Ernennung bekannt würdeDa die Rechtskraft der Ernennung erst dann eintritt, wenn in einem Konsistorium das Ernennungsdekret präsentiert wird, hat der Kardinal in pectore weder die Privilegien noch die Rechte eines Kardinals. Falls der Papst stirbt, ohne den Ernannten das Ernennungsdekret öffentlich präsentiert zu haben, erlischt die Ernennung. Nach der Bekanntgabe der bereits früher erfolgten Ernennung in pectore nimmt der Kardinal aber in der Ehrenrangfolge der Kardinäle den ihm nach dem nach dem Zeitpunkt der Ernennung in pectore gebührenden Zeitrang ein.