Hinterbänkler
Als Hinterbänkler wird umgangssprachlich ein Abgeordneter bezeichnet, der keine wichtige Funktion besitzt. Solche Abgeordneten sitzen häufig in den hinteren Reihen im Plenarsaal und sind somit auch nicht oft anwesend.
Im deutschen Bundestag wird die Hierarchie zum Beispiel auch dadurch verdeutlicht, dass nur die Abgeordneten in den vorderen Sitzreihen eigene Tische an ihren Plätzen im Plenarsaal haben. In diesen vorderen Reihen sitzen stets die Vorsitzenden der Fraktion. Jedoch hat auch ein Hinterbänkler die gleichen Rechte wie jeder Abgeordenter.
Inzwischen wird der Begriff Hinterbänkler auch übertragen auf Sportler, Manager oder Vereinsmitglieder, die nicht im Rampenlicht stehen.