Abgeordneter
Der Abgeordnete (auch Parlamentarier; Deputierter; Volksvertreter; Repräsentant) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z.B. Parlament oder Nationalversammlung gewählte Person.Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, das bedeutet, dass sie nicht der Strafverfolgung unterliegen, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
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Deutschland
In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete bezeichnet. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Bezüge
Die Bezüge der Abgeordneten werden Diäten genannt. Sie werden entweder vom Parlament selbst oder von einer vom Parlament berufenen Kommission festgesetzt. Dies ist notwendig, da eine Festlegung durch die Regierung gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Abgeordneten verstoßen würde.
Neben den Bezügen erhalten Abgeordnete in Deutschland auch eine Amtsausstattung. Sie umfasst Geld- und Sachleistungen, z.B. eingerichtete Büros am Sitz des jeweiligen Parlaments, freie Benutzung aller Verkehrsmittel und der Telekommunikationseinrichtungen des Parlaments.
Diäten wurden eingeführt, damit auch weniger begüterte Personen ein Mandat wahrnehmen konnten. Außerdem hoffte man so, die Bestechlichkeit zu vermindern und die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu erhöhen.
Siehe auch: Jakob M. Mierscheid
Österreich
In Österreich wird ein Abgeordneter auch Mandatar (lat. "Beauftragter") bezeichnet. Er wird gewählt und in eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. Es gibt Abgeordnete zum Nationalrat, zum Bundesrat und zum Landtag.
Die Rechte und Pflichten sind in Bundesgesetzen und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Beispiele sind die Immunität, die einem Abgeordneten einen Schutz gegen gerichtliche Verfolgung bietet oder das Bezügegesetz, das die Bezüge und Aufwandsentschädigungen regelt.