Gericht (Speise)
Gericht nennt man eine Speise. Der Begriff ist nicht scharf abgegrenzt. Meistens wird darunter eine Speise aus mehreren Bestandteilen verstanden, die in der Regel wenigstens eine zubereitete (oft gekochte oder gebratene) Zutat enthält (eine "vollständige Mahlzeit", die "angerichtet" wird). Allerdings hängt es stark von individuellen Ernährungsgewohnheiten ab, ob jemand eine Speise als "Gericht" versteht oder "nur" als eine Zwischenmahlzeit ("snack").In der traditionellen Küche europäischer, aber auch vieler außereuropäischer Länder sind bestimmte, mehr oder weniger feststehende Kombinationen ("Standardgerichte") verbreitet und beliebt und werden als Rezepte weitergegeben, aber auch immer wieder variiert.
Siehe auch: Gericht (Recht)
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