Garant
Der Garant ist eine Person, der für eine bestimmte Rechtspflicht einzustehen hat. Sie verpflichtet zu einem positiven Tun.Größte Bedeutung hat die Person des Garanten im Strafrecht. Nach § 13 Strafgesetzbuch steht einem positiven Tun (dem tatsächlichen Handeln) ein Unterlassen bei der Verwirklichung von Begehungsdelikten gleich. Strafbar ist der Täter wegen Unterlassens aber nur, wenn er eine Garantenstellung besitzt. Unterlässt der Garant die Handlung (bspw. Rettung aus einer Gefahr), so kann er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Der Garantenlehre fehlt noch ein umfassendes und abschließendes dogmatisches System. Daher ist es noch als unvollständig zu verstehen. Einzelne Versuche der umfassenden Systematisierung liegen bereits vor (etwa die Rechtsquellenlehre und die Funktionenlehre), jedoch haben diese noch Mängel. Daher liegen derzeit nur unsystematische Kategorien vor, die jedoch für den Rechtsanwender Hilfestellung bei der Ermittlung einer Garantenstellung geben.
Garantenstellungen sind bejaht worden bei:
- Verwandtschaftliches Verhältnis (aber umstritten bei gegenseitiger Verachtung)
- Ehe (nicht mehr bei faktischen Trennung zur Vorbereitung einer Scheidung)
- Gesetzlicher Regelung (z. B. Polizei bei Gefahrenabwehr)
- tatsächliche Übernahme, z. B. auf Grund Vertrages (im Schwimmbad bspw. Bademeister)
- Ingerenz: Wer zuvor Pflichten sorgfaltswidrig verletzt, kann aus der sich daraus realisierenden Gefahr in die Verantwortung mit einbezogen werden und wird daher zum Garanten.
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Rechtshinweis