Firmentarifvertrag
Als Firmentarifvertrag oder Haustarifvertrag wird ein Tarifvertrag bezeichnet, der zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen wird. In Firmentarifverträgen können, ebenso wie in Branchen- oder Verbandstarifverträgen, alle Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt werden. Firmentarifverträge werden oft als Anerkennungstarifverträge ausgestaltet, d.h. es wird die Anwendung des entsprechenden Flächentarifvertrages vereinbart. In Deutschland spielen Firmentarifverträge derzeit (2004) eine untergeordnete Rolle. In Westdeutschland wurden im Jahr 2002 lediglich 7 % der Arbeitnehmer durch Firmentarifverträge erfasst. In Ostdeutschland waren es 12 %. Allerdings ist die Zahl der Unternehmen mit Firmentarifverträgen in der Zeit von 1990 bis 2003 von rund 2.550 auf 7.450 gestiegen.Rechtshinweis