Elternvertretung
Eine Elternvertretung in Kindertageseinrichtungen ist eine Vertretung der Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber den Bildungseinrichtungen.
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Die Grundlage der Arbeit von Elternvertretungen in Schleswig-Holstein ist im § 17 des Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz – KiTa G) festgeschrieben.
Diese Regelungen können in anderen Bundesländern abweichen, da diese Gesetze Landesrecht sind.
Absatz(4) Die Elternvertretung nimmt folgende Aufgaben wahr:
Im Absatz(5) des KiTa G wird der Zusammenschluss zu Kreis- oder Stadt- so wie Landes- Elternvertretungen Ausdrücklich geregelt.
Absatz(5) Über die einzelne Kindertageseinrichtung hinausgehende
Zusammenschlüsse von mehreren Elternvertretungen sind möglich.Grundlagen
Kreis- und Stadt- Elternvertretungen