Schleswig-Holstein
siehe auch Portal Schleswig-Holstein
Landesflagge | |
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(Siehe auch: ) | |
Staatswappen (vereinfacht) | |
Offizielles Wappen | |
Wahlspruch | |
Up ewig ungedeelt Wahlspruch der seit 1440 zueinander gehörenden Herzogtümer Schleswig und Holstein | |
Basisdaten | |
Amtssprachen: | Deutsch, Niedersächsisch, Friesisch, Dänisch |
Hauptstadt: | Kiel |
Fläche: | 15.761,4 km² |
Einwohner: | 2.820.000 (08/2003) |
Bevölkerungsdichte: | 178 Einwohner je km² |
Hymne: | "Wanke nicht, mein Vaterland |
Schulden: | 6.958 € pro Einwohner (2002) |
: | DE-SH
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Homepage: | schleswig-holstein.de |
Politik | |
Ministerpräsidentin: | Heide Simonis (SPD) |
Regierende Parteien: | SPD und Bündnis 90/Die Grünen |
letzte Wahl: | 27. Februar 2000 |
nächste Wahl: | 20. Februar 2005 |
Parlamentarische Vertretung | |
Stimmen im Bundesrat: | 4 |
Karte | |
Schleswig-Holstein ist laut Artikel 1 seiner Verfassung vom 12. Januar 1950 ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land besitzt die modernste Verfassung der alten Bundesländer. Nach der Barschel-Affäre 1987 wurde die alte Verfassung 1990 grundlegend überarbeitet. Sie enthält unter anderem Staatszielbestimmungen wie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oder die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau. Sie betont die kulturelle Autonomie der friesischen und dänischen Minderheit im Land, denen in Artikel 5 ein explizites Recht auf Schutz und Förderung attestiert wird. Im Vergleich zu anderen deutschen Landesverfassungen hat sie weitreichende Elemente der direkten Demokratie. Wie in allen anderen deutschen Ländern geht die Staatsgewalt vom Volke aus, das heißt, das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen im Lande, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden.
Die Verfassung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Geltung an dem Tag, an dem eine Neugliederung des Bundesgebietes in Kraft tritt.
Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung und führt somit die legislative Gewalt aus. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem kontrolliert er mit der Rechtsprechung die ausführende Gewalt. Der Landtag besteht in der Regel (ohne Überhangmandate aus 75 Abgeordneten (siehe Tabelle). Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Ab der 16. Wahlperiode wird der Landtag aus 69 Abgeordneten bestehen.
Die Landesregierung ist im Bereich der vollziehenden Gewalt oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan. Sie besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern.
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache gewählt. Sie oder er beruft und entlässt die Landesministerinnen und Landesminister und bestellt aus diesem Kreis für sich eine Vertreterin oder einen Vertreter.
Zur Ministerpräsidentin oder zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt (Absolute Mehrheit).
Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Der oder die gewählte spricht vor dem Landtag folgenden Amtseid:
"Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben."
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut; sie wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen
Schleswig-Holstein verfügt als einziges Bundesland über keinen eigenen Verfassungsgerichtshof. Seine Aufgaben übernimmt laut der Verfassung das Bundesverfassungsgericht.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen müssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung.
Initiativen über den Haushalt des Landes, über Dienst- und Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben sind jedoch unzulässig.
Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf oder der Vorlage innerhalb einer Frist von vier Monaten nicht zu, so sind die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative berechtigt die Durchführung eines Volksbegehrens zu beantragen.
Der Landtag entscheidet nun, ob das beantragte Volksbegehren zulässig ist.
Ein Volksbegehren ist dann zustande gekommen, wenn mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten innerhalb eines halben Jahres dem Volksbegehren zugestimmt haben.
Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von neun Monaten über den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage zur gleichzeitigen Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid findet nicht statt, wenn der Landtag das Gesetz schon verabschiedet hat, so dass ein Volksentscheid überflüssig geworden ist und wenn das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landtages oder der Landesregierung das Volksbegehren als verfassungswidrig eingestuft hat.
Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt hat. Eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten. In der Abstimmung zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen.
Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten des Landtages oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Die Gesetze werden durch den Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen.
Gesetzee die die Verfassung ändern bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages sowie der Zustimmung des Volkes. Außerdem müssen sie den Wortlaut des ändernden Verfassungstextes ausdrücklich ändern und ergänzen.
In der Bundesrepublik besitzt Schleswig-Holstein als ebenso ländlich wie protestantisch geprägtes Land keine ausgeprägten Stammwähler einer der großen Parteien. In der Nachkriegszeit konnte der Bund der Heimatentrechteten und Vertriebenen fast 25% der Wähler hinter sich bringen. Mit dem Abgleiten in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit verlor er aber auch hier seine Wähler. In den sechziger Jahren (NPD) und in den neunziger Jahren (DVU) konnten rechtsextreme Parteien Wahlerfolge bei Landtagswahlen verbuchen, diese aber nicht wiederholen. Eine Besonderheit in der Parteienlandschaft Schleswig-Hosteins ist der Südschleswigsche Wählerverband, der die Interessen der dänischen und friesischen Minderheit vertritt. Er ist bei Landtagswahlen von der 5%-Hürde ausgenommen.
Die Ministerpräsidenten ab 1945:
Schleswig-Holstein stellt geographisch den südlichen Teil der Halbinsel Jütland dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen im Süden und Dänemark im Norden.
Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach Ost in die Marsch, die Geest und das Östliche Hügelland. Größter Fluss ist die Eider, höchste Erhebung der Bungsberg. Historisch-politisch besteht Schleswig-Holstein seit über 1000 Jahren aus den beiden Landesteilen Schleswig und Holstein; hinzu kommen das Herzogtum Lauenburg (seit 1815) und die Hansestadt Lübeck (seit 1937). Die holsteinischen Städte Altona und Wandsbek gehören seit 1937 zu Hamburg.
Das Land beherbergt mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten Nationalpark Mitteleuropas.
In Schleswig-Holstein leben 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von 178 Einwohnern/km² ist die sechstdünnste in Deutschland. In Schleswig-Holstein lebt sowohl eine dänische (vor allem im Raum Flensburg) als auch eine friesische (vor allem an der nördlichen Nordseeküste) Minderheit.
Der Altersaufbau und die Geschlechterverteilung entspricht weitgehend der in der gesamten Bundesrepublik. 45,7 Prozent der Frauen sind verheiratet, 12,9 Prozent verwitwet und 6,4 Prozent geschieden. Bei den Männern sind es 47,7 Prozent / 2,6 Prozent / 5,4 Prozent.
Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt. Der Landesteil Schleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen sehr dünn.
Sowohl aufgrund der abgeschiedenen geographischen Lage als auch aufgrund der eher schwachen Wirtschaftsentwicklung hat Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil von Ausländern eines der westdeutschen Länder. (1994: 5,1 Prozent). Von den 140 000 hier lebenen Ausländern kommen gut drei Viertel aus Europa, davon 22 Prozent der gesamten Ausländer aus den alten Ländern der Europäischen Union. Die größte Gruppe aller Ausländer stellen (1999) mit 42 000 Türken und die zweitgrößte mit 14 000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Einer Umfrage zufolge sind die Bewohner Schleswig-Holsteins mit ihrem Bundesland zufriedener als alle anderen Bundesbürger.
In der langen wechselvollen Geschichte der Länder Schleswig und Holstein waren sie immer wieder zwischen Deutschen und Dänen umkämpft. Vorgänger des heutigen Landes Schleswig-Holstein waren die preußische Provinz Schleswig-Holstein und die Freie Stadt Lübeck.
Nach der Annexion durch Preußen 1866 entwickelte sich im Land ein ausgeprägtes anti-preussisches Ressentiment. Obwohl eigentlich konservativ eingestellt, konnten die (preußisch dominierten) politisch Konservativen im Land kaum Erfolge erringen.
Während der späten Zwanziger Jahre war Schleswig-Holstein, insbesondere das an der Westküste gelegenen Dithmarschen eine der Hochburgen des Nationalsozialismus. Die Blutnacht von Wöhrden wurde von der nationalsozialistischen Bewegung deutschlandweit zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. Bereits 1930 konnte die NSDAP in dieser Gegend gut 70 Prozent der Wählerstimmen für sich verbuchen.
Nach dem zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner.
Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987/1988 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre.
Die Landesflagge besteht aus drei horizontalen Streifen. Der obere Streifen ist blau, der mittlere weiß und der untere rot. Die Farben sind aus dem Landeswappen genommen und sollen 1840 zum ersten Mal aufgetaucht sein, als es Abspaltungsversuche der Herzogtümer Schleswig und Holstein von der dänischen Herrschaft gab. Im Jahre 1949 wurde die Flagge offiziell von den Alliierten anerkannt.
Die Dienstflagge enthält im Gegensatz zu Landesflagge das Landeswappen. Bei offizieller Beflaggung wird die Dienstflagge gehisst.
Die Dienstflagge darf nur von den entsprechenden Behörden benutzt werden, die Landesflagge dagegen kann von jedermann frei benutzt werden.
Schiffe führen eine Erkennungflagge in den Farben des Landesflagge.
Das Wappen Schleswig-Holsteins zeigt nach Landesgestz auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen und ein silbernes Nesselblatt.
Das Wappen fand seinen Ursprung bereits am 13. März 1928. Heute liegt es in einer leicht abgewandelten Form vor.
Das Wappen darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden. Jedoch hat die Landesregierung vor kurzer Zeit ein vereinfachtes Wappen herausgegeben, das frei verwendbar ist.
Das Schleswig-Holstein-Lied heißt offiziell "Wanke nicht mein Vaterland", der umgangssprachliche Name ist jedoch "Schleswig-Holstein meerumschlungen". Den Text hat Matthäus Friedrich Chemnitz verfasst, die Melodie ist von Carl Gottlieb Bellmann
Siehe auch: Schleswig-Holstein meerumschlungen
Es gibt vier offizielle Landessprachen: die Niedersächsische Sprache (Plattdeutsch), die Friesische Sprache, die Dänische Sprache sowie natürlich Deutsch. Die Niedersächsische Sprache gilt als Regionalsprache, Dänisch und Friesisch als Minderheitensprachen.
Siehe auch Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist ein protestantisch geprägtes Land. 2000 gehörten 63,8 Prozent der Bevölkerung der evangelisch-lutherischen Kirche an, 6,3 Prozent waren römisch-katholisch. 25 000 Schleswig-Holsteiner bekennen sich zum Islam. Die evangelischen Freikirchen zählen etwa 15 000 Mitglieder, ungefähr 1 800 Bewohner des Landes sind Juden.
Die evangelische Kirche gehört zur Nordelbischen Kirche und wird von den drei Bischofssitzen Hamburg, Holstein-Lübeck und Schleswig aus betreut. Schleswig-Holstein gehört zum Erzbistum Hamburg der Römisch-Katholischen Kirche.
Schleswig-Holstein ist traditionell ein strukturschwaches Land. Verhältnismäßig viele Einwohner arbeiten weiterhin in der Landwirtschaft. Produzierende Industrie entwickelte sich hier relativ spät und wurde schon früh wieder vom einsetzenden Strukturwandel betroffen. Wirtschaftlich lassen sich drei Großräume unterscheiden: das prosperierende Hamburger Umland (Maschinenbau, Dienstleistungen), die Westküste (Landwirtschaft, Tourismus, Windenergie) und die großen Städte an der Ostküste. In den letzten Jahren gewinnen Handel über Verkehr über den Ostseeraum zunehmend an Bedeutung. Besondere Rolle spielen hierbei die Jütlandlinie und die Vogelfluglinie als Wege nach Skandinavien.
Schleswig-Holstein erfuhr 1970/1971 eine Gebietsreform. Die Zahl der Landkreise wurde auf zwei Drittel gesenkt, die Zahl der Gemeinden sank mittelfristig von 1371 (1959) auf 1131 (1994) und die bisher 199 Ämter wurden in jetzt 119 Ämter zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die Fläche der vier kreisfreien Städte erheblich erweitert.
Schleswig-Holstein bestand am 31. Dezember 2002 aus insgesamt 11 Landkreisen und 1 130 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 1 019 weniger als 2000 Einwohner und werden deshalb von einem ehrenamtlichen Bürgermeister verwaltet. 62 Gemeinden besitzen das Stadtrecht. Stadtrecht kann eine Gemeinde erhalten, die mindestens 10 000 Einwohner besitzt, Städte die dieses aus alter Zeit haben, verlieren es aber nicht. In diesen Städten leben 1,5 Millionen der ca. 2,7 Millionen Einwohner des Landes. Der Kreis Pinneberg ist mit 290 000 Einwohner der bevölkerungsreichste des Landes, der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 1 400 Quadratkilometern der größte und damit fast so groß wie das Saarland.Staatsaufbau
Verfassung
Landtag
Landesregierung
Rechtsprechung
Direkte Demokratie
Initiative aus dem Volk
Volksbegehren
Volksentscheid
Gesetzgebung
Politik
Die Ministerpräsidenten seit der Verfassung von 1950
Die Regierung unter Heide Simonis wird von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellt.
Ihr Kabinett umfasst folgende Minister:
Das Ergebnis der Landtagswahl am 27. Februar 2000 wird in nebenstehender Grafik aufgeführt. Die Wahlbeteiligung lag bei 70,0 Prozent.Geographie
Bevölkerung
Geschichte
Hoheitszeichen
Flagge
Wappen
Hymne
Sprachen
Religion
Wirtschaft
Verwaltungsgliederung
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(in Klammern die KFZ-Kennzeichen)
Kreisfreie Städte
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Die größten Städte in Schleswig-Holstein sind (Einwohner; Stand: 30. Juni 2003):
Städte und Gemeinden
Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine große Zahl von Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern änderte daran auch die durchgeführte Gebietsreform nichts. 1.026 kleinere Gemeinden sind in 119 Ämtern zusammengefasst, um die Verwaltungsaufgaben effektiver zu gestalten (Stand: 31. Dezember 2002).
So ist Arnis mit seinen 365 Einwohnern die kleinste Stadt Deutschlands.
Wiedenborstel ist die kleinste eigenständige Gemeinde Deutschlands. Sie besteht aus einem Haus und hatte in den letzten Jahren zwischen zwei und sieben Einwohnern.
Siehe auch: Liste der Orte in Schleswig-Holstein.
Die Kultur Schleswig-Holsteins ist durch den niederdeutschen, dänischen und friesischen Einfluss vielfältig. Sie ist geprägt von landschaftlichen Faktoren, wie den beiden Meeren und der bäuerlichen Kultur. Besonders im Norden des Landes ist der skandinavische Einfluss in der Architektur und Wohnkultur erkennbar.
Durch das Wasser ist der Wassersport ebenso populär, wie das Angeln. Schleswig-Holstein beheimatet zwei Handballvereine, die regelmäßig an der Spitze der Bundesliga spielen: THW Kiel und SG Flensburg-Handewitt. Bekannt ist auch der Fußballverein VfB Lübeck. Kiel ist historisch eine traditionsreiche Stätte des Boxsports und eine der Weltmetropolen des Segelns. Sylt ist das Mekka vieler Surfer, außerdem lädt das Land zum Wandern und Radfahren ein.
Regionen
Kultur und Sport
Regelmäßige Veranstaltungen
Siehe auch: Tourismus in Schleswig-HolsteinEhrenbürger
Die folgenden Persönlichkeiten sind Ehrenbürger von Schleswig-Holstein:
Weblinks