Ecclesia non sitit sanguinem
Nach dem Rechtssatz ecclesia non sitit sanguinem (lat. die Kirche dürstet nicht nach Blut) war es im Mittelalter Geistlichen nicht gestattet, an Maßnahmen der (weltlichen) Strafgerichtsbarkeit teilzunehmen.Es handelt sich um einen frühchristlichen Grundsatz, der die ablehnende Haltung der Kirche gegenüber der Todesstrafe ausdrückte (was wohl auf das Gebot Du sollst nicht töten zurückzuführen sein dürfte) und Verletzungen des Körpers durch Geistliche ausschloss. Zu Zeiten der Ketzer- und Hexenverfolgung wurde der Grundsatz jedoch umgangen, indem man diese der weltlichen Gerichtsbarkeit übergab, was letzlich immer zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe führte.
Ursprünglich besagte der Grundsatz möglicherweise, dass die christliche Religion nicht durch Gewalt verbreitet werden sollte.
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