Dreikaiserbund
Der Dreikaiserbund, auch Dreikaiserbündnis genannt, bezeichnet einen 1881 abgeschlossenen politischen Vertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn und Russland, der nach der Krise der Beziehungen der Kaisermächte Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts das System des Dreikaiserverhältnisses wiederherstellte.Nach dem Zerfall des Dreikaiserabkommens (1873) war es Ende 1879 das diplomatische Ziel Otto von Bismarcks, der unter dem Druck der außenpolitischen Auswirkungen der Annexion Elsass-Lothringens stand, neben der Verwirklichung der Bündnispläne mit Österreich-Ungarn die Verbindung nach Russland nicht abreißen zu lassen.
Diese Russlandpolitik wurde durch die internationale Situation zu Beginn der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts begünstigt. Russland war durch die österreichische und englische Gegnerschaft und durch eine vorübergehende deutsch-französische Annäherung in kolonialen Fragen völlig isoliert. Die schwere innere Krise des Zarismus bestimmte die russische Regierung zusätzlich, wieder in die alten Bahnen einer Politik der monarchistischen Solidarität einzulenken.
Als Bismarck Anfang 1880 zu verstehen gab, dass die deutsche Regierung keine Abmachungen gegen und ohne Österreich abschließen werde, übermittelte der russische Botschafter am 6. Februar 1881 den Entwurf zu einem neuen Dreikaiservertrag. Die Verhandlungen über die Erneuerung des Dreikaiserverhältnisses waren wegen des unverminderten russisch-österreichischen Balkangegensatzes kompliziert und langwierig.
Wien war nur zögernd bereit, Bismarcks Drängen auf Abschluss einer neuen Dreierallianz nachzugeben. Der am 18. Juni 1881 in Berlin unterzeichnete Dreikaiserbund - im Unterschied zum Dreikaiserabkommen von 1873 kein bloßer Konsultativpakt, sondern ein dreiseitiger Neutralitätsvertrag - verpflichtete bei dreijähriger Dauer die Vertragspartner zu wohlwollender Neutralität, wenn eine der drei Mächte in einen Krieg mit einer vierten Großmacht verwickelt war.
Deutschland sicherte sich dadurch die Neutralität Russlands in einem französisch-deutschen Krieg, während Russland die Neutralität Deutschlands und Österrreich-Ungarns in einem Krieg gegen England oder die Türkei gewann. Die Kaisermächte verpflichteten sich zur Respektierung der gegenseitigen Interessen auf der Balkanhalbinsel und versprachen, Veränderungen im territorialen Besitzstande der europäischen Türkei nur auf der Grundlage gemeinsamer Absprachen vorzunehmen.
Die Vertragspartner bekräftigten den Grundsatz der Schließung der Meerengen vom Bosporus und der Dardanellen und erklärten in einem Zusatzprotokoll, eine beabsichtigte Vereinigung Bulgariens mit Ostrumelien nicht zu verhindern. Das Zustandekommen des Dreikaiserbundes war ein wichtiger außenpolitischer Erfolg Bismarcks:
Die sich 1878/1879 mit der Entfremdung Russlands abzeichnende Gefährdung der außenpolitischen Stellung Deutschlands wurde 1881 mit der Rückkehr Russlands auf den Boden der Dreikaiserpolitik wesentlich vermindert. Der das Dreikaiserverhältnis immer belastende russsisch-österreichische Balkangegensatz konnte auch durch den Dreikaiserbund von 1881 auf die Dauer nicht überbrückt werden.
Zwar konnte der Dreikaiserbund am 27. März 1884 im Zeichen latenter Spannungen zwischen Wien und Petersburg noch einmal verlängert werden, aber die 1887 fällige Verlängerung kam wegen des erneut offenen Ausbruchs der russisch-österreichischen Rivalität in der Bulgarischen Krise 1885/1886 nicht mehr zustande.
Siehe auch Militärkonvention zwischen Frankreich und Russland 1893