Annexion
Unter Annexion versteht man die nichteinvernehmliche, also einseitige, Eingliederung unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums. Mit einer Annektierung geht meistens das Ausüben von Gewalt einher.Das klassische Völkerrecht erlaubte dem Sieger in einer militärischen Auseinandersetzung, Gebiete des Gegners ganz oder teilweise zu annektieren. Beispiele sind die Annexion von Hannover, Kurhessen, Nassau, (ganz) Schleswig-Holstein und der Stadt Frankfurt am Main durch Preußen 1866, der Burenrepubliken Transvaal und Oranje-Freistaat durch Großbritannien 1900, oder Bosniens durch Österreich-Ungarn 1908, Österreich durch Hitler-Deutschland 1938.
Weitere Beispiele für Annektierungen sind chilenische Übernahmen von Teilen der Atacama, die zuvor Bolivien gehörten oder Indiens Übernahmen portugiesischer Gebiete.
Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen verbietet dagegen "jede gegen die territoriale Unversehrtheit [...] eines Staates gerichtete [...] Androhung oder Anwendung von Gewalt".