Derogation
Den Vorgang, mit dem die Rechtssetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet, nennt man Derogation. Ebenso wie bei der Novellierung gilt auch hier, dass die Rechtsetzungsautorität nur mittels Rechtsvorschriften über Geltung und Verbindlichkeit von Rechtsvorschriften disponieren kann. Folgende Varianten sind zu unterscheiden:; Formelle Derogation : Eine Rechtsvorschrift kann die Anordnung enthalten, dass eine bestimmte, namentlich gennante Rechtsvorschrift "außer Kraft" treten soll ; Materielle Derogation : Eine Rechtsvorschrift kann die Anordnung treffen, dass bestimmte, nicht namentlich genannte, mit ihr unvereinbare Rechtsvorschriften außer Kraft treten sollen - Damit ist der Interpret aufgerufen, zu ermitteln, was aufgehoben wurde und was in Geltung geblieben ist.
Rechtshinweis