Betriebsanweisung
Die Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen soll.Betriebsanweisungen müssen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland für gefährliche chemische und biologische Stoffe (Gefahrstoffe), für Zubereitungen, die diese Stoffe über bestimmte Prozentsätze hinaus enthalten und für Maschinen und andere technische Anlagen erstellt werden.
Der folgende Inhalt für die Betriebsanweisungen wird z.B. von den Berufsgenossenschaften vorgeschlagen:
Hinweise auf die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen ergeben sich z.B. aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV bzw. jetzt BGV A1 § 2), aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1), aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 9), aus der Biostoffverordnung (BioStoffV § 12) und aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 20).
Teilweise werden in diesen Quellen "nur" geeignete Vorschriften verlangt, in der GefStoffV wird aber eine Betriebsanweisung mit den hier angegebenen Überschriften von 1 bis 7 über eine Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS 555) vorgeschrieben.