Berlin/Bonn-Gesetz
Im Berlin/Bonn-Gesetz regelte der Deutsche Bundestag den Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin. Es wurde am 10. März 1994 verabschiedet.In dem Gesetz regelte der Bundestag, welche Ministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten, und gab der Stadt Bonn verbindliche Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn. Gleichzeitig sah es Ausgleichsmaßnahmen wie finanzielle Maßnahmen und konkrete Aktionspläne wie die Gründung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg vor.
Außerdem darf Bonn seit dem den deutschlandweit einmaligen Titel "Bundesstadt" führen.
Rechtshinweis