Begriffsjurisprudenz
Die Begriffsjurisprudenz ist eine Lehre in der Rechtsphilosophie.Die Begriffsjurisprudenz wurde begründet durch den Naturrechtler Christian Wolff.
Grundlage der Begriffsjurisprudenz ist die Anwendung logischer Methoden auf das Recht. Sätze und Begriffe sollten gewissermaßen mathematisch-geometrisch in ein lückenloses und widerspruchsfreies System überführt werden, aus denen dann mithilfe von Obersätzen, Definitionen und Subsumptionen juristische Entscheidungen gefällt werden.
Die Begriffsjurisprudenz wurde maßgeblich weiterentwickelt von Georg Friedrich Puchta, dessen Namen man in diesem Zusammenhang vor allem mit dem Ausdruck Begriffspyramide verbindet.
Für rechtsschöpferisches Tätigwerden des Richters ließ die Begriffsjurisprudenz keinen Raum.
Siehe auch: Interessenjurisprudenz