Aussiedler
Als Aussiedler bezeichnete man im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bis zum 31.12.1992 deutsche Minderheiten, die teilweise seit Generationen in allen Teilen der Welt leben und nach Deutschland migrieren wollten. Seit dem 01.01.1993 werden alle deutschstämmigen migrationswilligen als Spätaussiedler bezeichnet.Wer als Aussiedler oder auch Spätaussiedler in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden will, muss seit Juli 1990 mit einem Aufnahmebescheid nach Deutschland einreisen. Diesen bekommt er, wenn er mittels eines formalen schriftlichen Aufnahmeverfahrens seine deutsche Volkszugehörigkeit, und zusätzlich seit 1997 in einem mündlichen Test seine Sprachkenntnisse nachweist.
Das zur Prüfung der Voraussetzungen einschlägige Gesetz ist das am 19. Mai 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Dieses Gesetz führt bei deutschstämmigen, etwa aus Osteuropa, zu einem Statuserwerb - dem des Spätaussiedlers.
Zur Geschichte der Deutschen in Russland siehe Spätaussiedler. Die Spätaussiedler aus Polen werden in den nächsten Jahren als eine polnische nationale Minderheit in Deutschland ähnlich wie die Sorben anerkannt, da sie sich selber als Auslandspolen verstehen.