Anstalt
Bei einer Anstalt handelt es sich um einen Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln, die einem bestimmten Zweck zu dienen bestimmt sind. Diese Anstalten sind Körperschaften öffentlichen Rechts, also juristische Personen, die eigenständig am rechtsverkehr teilnehmen können.Im Gegensatz zu Körperschaften sind Anstalten nicht mitgliedschaftlich organisiert; sie haben vielmehr Benutzer.
Beispiele für Anstalten des öffentlichen Rechts sind etwa die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ZVS oder auch Schulen und Krankenhäuser.
In den letzten Jahren haben die verschiedenen Landesgesetzgeber den Kommunen ermöglicht, durch Satzung eigene Anstalten zu gründen. Anwendungsbereiche sind oftmals Bereiche wie z.B. die Abwasserbeseitigung oder die Abfallentsorgung. Hintergrund dieser Entwicklung war die Ansicht den Kommunen eine Alternative zur Gründung von privatrechtlichen Organsisationsformen wie z.B. der beliebten GmbH zu eröffen. Hierdurch sollte die Kontrolle durch die ehrenamtlichen Gremien erhalten werden.