Animus socii
Der Ausdruck Animus socii gehört im Strafrecht zum Problemkreis von Täterschaft und Teilnahme.Nach einer teilweise vertretenen Auffassung wird als Täter behandelt, wer den Willen hat, als Täter zu handeln und als Teilnehmer, wer den Willen hat, als Teilnehmer zu handeln.
Siehe auch: Animus auctoris, Tatherrschaftslehre.
Rechtshinweis