Amtsgeheimnis
Das Amtsgeheimnis ist ein ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern und Mitarbeitern einer Behörde beschränkt. Die Mitglieder dieses Kreises unterliegen der Schweigepflicht. Die Verletzung der Schweigepflicht kann dienstrechliche (Disziplinarverfahren), arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.Rechtshinweis