Adolf Julius Merkl
Adolf Julius Merkl, geb.
23. März 1890 in
Wien, gest.
22. August 1970 ebenda, war österreichischer Staats- und Verwaltungsrechtler. Er war Mitbegründer und, neben Hans Kelsen, wichtigster Vertreter der Wiener Schule des Rechtspositivismus.
In seinen Arbeiten zum Stufenbau der Rechtsordnung legte er dar, dass jeder Rechtsakt sowohl rechtserzeugende als auch rechtsvollziehende Elemente aufweist.
So setzt ein Urteil, innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens, Recht und vollzieht es nicht bloß. Ein einfaches Gesetz vollzieht auch (Verfassungs)recht, da es nur innerhalb des vom Verfassungsgesetz vorgegebenen Rahmens, gesetzt werden kann.
Merkl nannte dies die "Janusköpfigkeit" oder das "doppelte Rechtsantlitz" des Rechtsaktes.
Innerhalb des positiven Rechts kann somit nicht exakt zwischen Rechtsetzung und Vollziehung unterschieden werden.