Öffentlichkeit
Unter Öffentlichkeit versteht man die Gesamtheit der möglicherweise an einem Ereignis teilnehmenden Personen ohne jede Begrenzung in der Anzahl oder durch sonstige Einschränkungen."Öffentliche Versammlung", "öffentliche Kundgebung", "öffentliche Verhandlung" (vor Gericht), im Gegensatz zu "unter Ausschluss der Öffentlichkeit". Die Öffentlichkeit von möglichst vielen Ereignissen ist damit ein demokratisches Prinzip. Presse und Rundfunk haben die Aufgabe, durch Berichte, Reportagen oder Direktübertragungen die Öffentlichkeit auch über weite Strecken hinweg herzustellen.
Von innerer Öffentlichkeit spricht man im Zusammenhang von größeren Gruppen, Vereinen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen und Körperschaften. Sie bezeichnet die Gesamtzahl der betreffenden Personen und unterliegt denselben Gesetzmäßigkeiten und organisatorischen Grundmustern wie die äußere Öffentlichkeit, wird aber von dieser getrennt und unter Berücksichtigung des speziellen Informationsbedarfs bedient.