Zypern-Konflikt
Als Zypern-Konflikt bezeichnet man die Auseinandersetzungen zwischen der griechischsprachigen und den türkischsprachigen Bevölkerungsteil Zyperns, der zur gewaltsamen Teilung der Insel in einen von türkischen Truppen besetzen Nordteil der Insel (Türkische Republik Nordzypern) und dem griechischen Südteil (Republik Zypern) führte.
Aus dem Jahre 1878 der britischen Übernahme datiert das erste Begehren der Zyprioten an den neuen Machthaber, die Insel wieder zu räumen. Der damalige Bischof bat den ersten Gouverneur der Krone darum, das Zypern mit dem griechischen Mutterland vereinigt werden solle. Das ist eine der frühesten Bekundungen für die Enosis, der Vereinigung mit Griechenland, der noch unzählige folgen sollten.
Mit Griechenland verbanden die griechischsprachigen Zyprioten kulturelle, sprachliche und religiöse Gemeinsamkeiten und nicht zu letzt die Hoffnung auf wirtschaftliche Entwicklung. Denn London investierte nur wenig in die Insel, und die Zyprioten litten Hunger und Not.
Bei den Zyprioten moslemischen Glaubens stieß die Enosis dagegen auf Skepsis. Sie befürchteten nach einem Anschluss unterdrückt zu werden. Sie befürworteten eine Fortdauer des Kolonialstatus oder aber die Rückgabe der Insel an die Türkei.
Dieser Konflikt hatte aber anfänglich keine Auswirkungen auf das Zusammenleben der beide Volksgruppen. Erst nachdem bei den Zyperngriechen ein Nationalismus ausgebildet war und durch die Gründung der Türkei im Jahre 1923 auch die Zyperntürken einen Staat hatten, mit dem sie sich identifizieren konnten, wuchsen die Aggressionen und der Frust auf der Insel.
Diese sozialen Spannungen entluden sich in einem Aufstand der Zyperngriechen, in deren Verlauf das Haus des Gouverneurs in Flammen aufging. In der Folge wurden mehr als 2000 Zyperngriechen verhaftet, alle politischen Parteien verboten und die Pressezensur eingeführt. Propaganda für die Enosis wurde verboten.
Nach dem 2.Weltkrieg wuchs der Ruf nach der Enosis, doch Großbritannien wollte die Insel nicht aufgeben. 1954 fing Griechenland an, sich auf Seiten ihrer fernen Verwandten zu engagieren, und 1956 behauptete die Türkei, Zypern sei eine Fortsetzung des türkischen Festlandes. Damit nahm der Streit zwischen den Inselbewohnern internationale Ausmaße an und die Zypern-Frage war geboren. Entscheidend für die weitere Entwicklung war der Entschluss von Erzbischof Makarios und seinem Vertrauten, General Grivas, mit Waffengewalt für die Enosis zu kämpfen.
Am 1. April 1955 erschütterte eine Serie von Bombenanschlägen die Hauptstadt Nikosia: Das war die Geburt der “Nationalen Organisation zypriotischer Kämpfer” (EOKA). Diese wollte sich mit den Anschlägen den Weg zur Enosis freibomben. Die Briten bekamen trotz Hausdurchsuchungen, Ausgangssperren und Massenfestnahmen die Lage nicht unter Kontrolle. Daher rekrutierten sie aus Teilen der zyperntürkischen Bevölkerung eine Anti-Terror-Einheit.
Gleichzeitig bildete sich mit Hilfe aus Ankara eine zyperntürkische Terrorgruppe, die versuchte, die Teilung Zyperns, also die Taksim, herbeizuführen. Ein Blutvergießen war also vorprogrammiert.
Am 7. Juni 1958 explodierte am türkischen Pressebüro in Nikosia eine Bombe. Dies war der letzte Funken, der noch zum Bürgerkrieg fehlte. Jetzt kämpften Zyprioten gegen Zyprioten. In der Folge wurden Kirchen in Brand gesteckt, Häuser und Wohnungen geplündert, Menschen mussten ihre Heimat verlassen, und in den Städten entstanden zyperngriechische und zyperntürkische Viertel. Die Insel war ein Schlachtfeld geworden. Gleichzeitig drohten Griechenland und die Türkei wegen Zypern in einen Krieg zu geraten. Die USA versuchte zu schlichten, und auch Makarios erklärte auf einmal, dass er nicht unbedingt an der Enosis festhalte.
Daraufhin wurden die so genannten Zürcher und Londoner Verträge (Garantievertrag) geschlossen, die festlegten, dass Zypern ein unabhängiger Staat werden sollte. Doch die Zyprioten hatten bei der Ausarbeitung der Verfassung kein Mitspracherecht, sie durften nur unterschreiben. Einmal mehr wurden sie bevormundet.
Diese Verträge aber festigten die Trennung der Volksgruppen: Die Inseltürken erhielten ein Vetorecht in allen politischen Angelegenheiten, mit dem sie Mehrheitsentscheidungen torpedieren konnten. Die Verfassung mit ihrer Vielzahl von ethnischen Klauseln blockierte die Entwicklung einer zypriotischen Nationalität. Es gab nur noch Griechen und Türken. Mit der Unabhängigkeit vom 16. August des Jahres 1960 wurde Zypern in eine ungewisse Zukunft entlassen.
Die Mehrheit der Inselgriechen und ihrer Führung fanden sich 1960 in einem Staat wieder, dessen Gründung nicht ihren politischen Zielen entsprochen hatte. Der Enosis-Gedanke war noch sehr lebendig, und die neue Verfassung gewährte den Zyperngriechen Rechte, die von den Inselgriechen als übertrieben und ungerechtfertigt wahrgenommen wurden.
Für die türkisch-zypriotische Bevölkerung bedeutete die staatliche Unabhängigkeit ebenfalls Abstriche von ursprünglichen Forderungen, wenn auch in geringerem Maße als auf der griechisch-zypriotischen Seite. Einerseits konnten die Bestrebungen nach Taksim nicht umgesetzt werden, auf der anderen Seite wurden ihre politischen Rechte in der neuen biokommunalen Verfassung klar festgelegt, und die Garantieverträge gewährleisteten den Schutz durch das türkische “Mutterland
Die Verfassung hatte einen starken biokommunalen Aufbau. Das Amt des Präsidenten war immer einem griechischen Zyprioten vorbehalten, das des Vizepräsidenten einem türkischen Zyprioten. Beide verfügten über ein Vetorecht und wurden ausschließlich von “ihrer” jeweiligen Volksgruppe gewählt. Im Ministerrat gab es eine Ämterverteilung von 7:3, wobei den Inseltürken ein “hartes” Ministerium wie Finanzen, Verteidigung oder Außenministerium zustand. Auch der gesamte Beamtenapparat wurde in einem Verhältnis von 7:3 besetzt.
Die Umsetzung dieser Verfassung geriet zu einem politischen Kräftespiel. Auf zyprerngriechischer Seite wurde die überproportionale Repräsentanz der Inseltürken sowie das Vetorecht als unangemessen eingestuft. Daher konnten zentrale staatliche Organe nicht aufgebaut werden. Es kam z.B. nicht zur Gründung einer zypriotischen Armee, da sich die politischen Führer beider Gruppen nicht einig werden konnten. Schließlich machte der Vizepräsident von seinem Vetorecht Gebrauch und verhinderte den Aufbau einer Truppe völlig.
Ebenso führte die Struktur der Gemeindeverwaltung in den Städten zu Kontroversen. Während die Zyperntürken eine getrennte Verwaltung befürworteten, lehnten die Griechen dies ab. Also bombardierte man sich gegenseitig mit Vetos.
Bereits nach der Unabhängigkeit bildeten sich viele griechisch-zypriotische paramilitärische Gruppen, die sich überwiegend aus alten EOKA-Mitgliedern zusammensetzten. Offiziell hatte sich diese im März 1959 aufgelöst und ihr Führer Grivas war nach Griechenland zurückgekehrt. Die Bewaffnung der Gruppen bestand noch aus alten EOKA-Beständen oder erfolgte durch Waffeneinkäufe von der griechischen Armee. Innerhalb der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft reagierte man am Anfang 1962 auf die zunehmende Militarisierung innerhalb der griechisch-zypriotischen Gemeinschaft mit dem Neuaufbau der “Türk Mukavemet Teskilati” (TMT), welche ihrerseits Waffenhilfe von den auf Zypern stationierten türkischen Truppen erhielt.
Am 30. November 1963 unterbreitete Präsident Makarios ein 13-Punkte-Memorandum zur Verfassungsänderung, in dem unter anderem die Abschaffung des Vetorechts vorgeschlagen wurde. Die türkische Regierung wies diese Vorschläge zurück. In dieser politisch angespannten Lage kam es am 21. Dezember 1963 zu einer Auseinandersetzung zwischen der griechisch-zypriotischen Polizei und türkischen Zyprioten. Dies bildete den Auftakt für gewaltsame interkommunale Kämpfe, bei denen insgesamt 1000 türkische und 200 griechische Zyprioten starben. Eine direkte militärische Konfrontation zwischen den Nato-Partnern Griechenland und Türkei war nun nicht mehr ausgeschlossen. Nach dem Waffenstillstand am 24. Dezember 1963 führte ein Beschluss des UN-Sicherheitsrates zu den Beschluss eine Friedensgruppe in Zypern aufzustellen.
Man etablierte die United Nations Peace-keeping Force in Zyprus (UNFICYP) und es kam zu einer weitgehenden physischen Trennung der Volksgruppen. Darüber hinaus zogen sich die türkisch-zypriotischen Regierungs- und Verwaltungsmitglieder aus den Institutionen der jungen Republik zurück. Damit war die “partnerschaftliche Regierung” beendet.
Es setzte eine erhebliche Abwanderung der türkisch-zypriotischen Bevölkerung in selbstgewählte Enklaven ein. Die Inseltürken sahen und sehen diese Entwicklung als gewaltsame Vertreibung an, die Inselgriechen beschreiben es als freiwillige Maßnahme. Es entwickelte sich eine türkisch-zypriotische Verwaltung in den Enklaven um den Vizepräsidenten Fasil Kücük und man forderte eine vollkommene Trennung beider Bevölkerungsgruppen.
Die griechischen Zyprioten verhängten ein Wirtschaftembargo und kontrollierten die Zufahrtswege zu den türkischen Enklaven. Dieses wurde aber auf Drängen der UN wieder aufgehoben. Die Lebensverhältnisse in den Enklaven waren ärmlich und die meisten Bewohner lebten unter dem Existenzminimum, obwohl sie durch türkische Hilfslieferungen versorgt wurden. Nach dem Militärputsch in Griechenland im April 1967 wich Präsident Makarios von seiner Enosis-Überzeugung ab und propagierte die weitere Unabhängigkeit Zyperns. Die Junta in Athen förderte die Unterstützung bewaffneter Anti-Makarios-Gruppen. Nach gewaltsamen Zwischenfällen im Jahr 1967 erzielte ein Abkommen zwischen den Volksgruppen eine Ruhephase im Konflikt bis 1974. Die Gespräche zwischen den Volksgruppen wurden von Rauf Denktash auf der türkisch-zypriotischen Seite und Glafkos Clerides auf der griechisch-zypriotischen Seite geführt. 1971 kehrte der einstige EOKA-Führer Grivas heimlich nach Zypern zurück und führte ein Guerilla-Krieg gegen die Regierung Makarios´.
Als Reaktion auf den Militärputsch griechischer Nationalisten gegen den damaligen Präsidenten Erzbischof Makarios III wurde der Nordteil der Insel 1974 von der Türkei besetzt. Man befürchtete ein Anschluss an Griechenland, der laut Verfassung nicht vorgesehen war. Am 15. November 1983 erfolgte die einseitige Proklamation der "Türkischen Republik Nordzypern", die allerdings nur von der Türkei anerkannt ist.
Sie umfasst ca. 3.400 km² der Inselfläche (ca. 37% des Staatsgebietes) und zählt ungefähr 201.000 zypriotische Einwohner (Stand 1996).
Hinzu kommen ca. 30.000 türkische Soldaten und über 100.000 anatolische Siedler.
1992 trat Nordzypern der OATCT als Beobachter bei.
Seit Zypern 1960 in die Unabhängigkeit entlassen wurde, besetzt das Vereinigte Königreich Großbritannien noch 99 Quadratkilometer souverän britisches Gebiet auf dem ca. 16.000 Briten und Zyprioten leben, knapp 50 km² westlich von Limassol bei Episkopi sowie 50,5 km² östlich von Larnaca die Garnison Dhekelia.
Die Invasion von 1974 veränderte das Engagement der Vereinten Nationen im Konflikt. Durch die Resolution 353 forderte der Sicherheitsrat alle Staaten auf, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität Zyperns zu wahren. Ferner forderte er die Beendigung der ausländischen militärischen Intervention sowie den Abzug des ausländischen Militärpersonals.
Nach dem zweiten türkischen Angriff auf Zypern nach den gescheiterten Genfer Verhandlungen, wurde in der Resolution 3212 Verhandlungen gefordert, zu denen es im April 1975 auch erstmals kam.
In den Interkommunalen Gesprächen seit der Invasion konnten drei Übereinkünfte zwischen den Verhandlungsparteien erzielt werden. Die erste war das Abkommen über den Bevölkerungsaustausch im Jahre 1975. Hiernach durften die ca. 60 000 türkischen Zyprioten ungehindert in den Norden abwandern. Andersherum durfte aber nur ein kleiner Teil der Inselgriechen im Norden in den Süden abwandern. Ihnen wurde aber Hilfe angeboten um ein einigermaßen geregeltes Leben führen und ihre Religion auszuüben zu können. Mit dem Abschluss des Bevölkerungsaustausches wurde die nahezu vollständige Segregation in zwei territoriale Einheiten vollendet.
Am 12. Februar 1977 kam es zwischen Makarios und Denktash zu einem Abkommen über die Grundlagen für die weiteren Verhandlungen. Beide Seiten stimmten darüber überein, eine unabhängige, bündnisfreie, biokommunale föderative Republik zu gründen. Die Festlegung des jeweiligen Territoriums sollte nach den Prinzipien des wirtschaftlichen Nutzungspotenzials, der Produktivität und des Landbesitzes erfolgen. Auf andere Fragen wurde nicht eingegangen.
Am 19. März 1979 schlossen Kyprianou , der Nachfolger des verstorbenen Makarios, und Denktash eine 10-Punkte-Vereinbarung ab. In dem Abkommen stimmen beide Seiten darin überein, das das bereits bestehende Abkommen von 1977 sowie die Beschlüsse der Vereinten Nationen die Grundlage für die weiteren Verhandlungen bilden sollten. Die Menschrechte und Grundfreiheiten aller Bürger sollten respektiert werden. Die Gespräche sollten alle Verfassungs- und Territorialaspekte umfassen und eine Entmilitarisierung der Insel ermöglichen. Ferner wurde die Wiederbesiedlung der Stadt Varosha explizit als ein Verhandlungsgegenstand genannt. Beide Seiten stimmten darin überein, das die Unabhängigkeit, Souveränität, territoriale Integrität und Bündnisfreiheit der Republik gegen eine möglichen Anschluss der Insel oder eines Teils der Insel an ein anderes Land sowie gegen jegliche Form von Teilung Oder Spaltung sicherzustellen sind.
Am 13. Mai 1983 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 37/253, welche auf die Initiative des neugewählten griechisch-zypriotischen Präsidenten Kyprianou erfolgte. Die Resolution war aus griechisch-zypriotischer Sicht ein erneuter Sieg auf internationaler Ebene, während sie auf türkisch-zypriotischer Seite als “Hinrichtungsbefehl” bezeichnet wurde. Sie forderte den unverzüglichen Abzug aller Besatzungstruppen, begrüßte den griechisch-zypriotischen Vorschlag einer völligen Entmilitarisierung, und befand, dass die de-facto- Situation, welche durch Waffenanwendung geschaffen wurde, auf keinen Fall die Lösung des Zypernproblems beeinflussen dürfe. Die Inseltürken reagierten darauf mit der Unabhängigkeitserklärung der türkischen Republik Nordzypern. Drei Tage später erklärte der Sicherheitsrat in Resolution 514 die Unabhängigkeitserklärung für rechtlich ungültig. Seitdem hat lediglich die Türkei die türkische Republik Nordzypern anerkannt.
Im September 1984 begannen die Verhandlungen in New York. Am Ende der dritten Verhandlungsrunde, am 27.November 1984, unterbreitete der Generalsekretär einen Vorschlag zur Etablierung einer unabhängigen, blockfreien, föderalen, bizonalen Republik, in der beide Volksgemeinschaften gleichen politischen Status inne haben. Der Vorschlag sah ferner vor, dass die türkisch-zypriotische Gemeinschaft circa 25 Prozent des seit 1974 kontrollierten Territoriums an die griechisch-zypriotische Gemeinschaft abgeben sollte. Ein Teilabzug türkischer Truppen war ebenso vorgesehen, wie die Gewährleitung internationaler Garantien. Dieser Vorschlag wurde vom türkisch-zypriotischen Verhandlungsführer Denktash akzeptiert, unter der Bedingung, dass die griechisch-zypriotische Seite das Paket in seiner Ganzheit akzeptieren würde. Eine umfassender Durchbruch in der Zypernfrage schien möglich.
Als im Januar 1985 die Unterzeichnung in New York kommen sollte, zögerte Kyprianou, da zwar ein Teilabzug, aber kein vollständiger Abzug der türkischen Truppen vorgesehen war. Er plädierte für Neuverhandlungen. Kyprianous Zögern fand keine ungeteilte Zustimmung bei den Zyperngriechen, er wurde stark von der Opposition kritisiert. Auch Außenminister Rolandis war damit nicht einverstanden und trat wenige Wochen später zurück. Die Inseltürken werteten die Ablehnung Kyprianous als eine Zurückweisung der Lösungsformel des bizonalen, föderalen Staates.
Ein neu überarbeiteter Vorschlag von Generalsekretär Perez de Cuellar im April 1985 wurde von Denktash abgelehnt, da die türkisch-zypriotische Seite nicht an der Erarbeitung beteiligt war. Mit der Wahl von Vassiliou zum Präsidenten der Republik Zypern (1988) kam erneut Bewegung in die Verhandlungen. Am 30. Januar 1989 wurden die Rahmenbedingungen zur Gründung einer föderativen Republik und Lösung des Zypernproblems von der UN unterbreitet. Einige Gesprächsrunden zwischen Vassiliou und Denktash fanden ohne Beteiligung der Vereinten Nationen statt und brachten keine konkreten Ergebnisse, da man sich nicht über den Status der Souveränität der beiden Teilstaaten einigen konnte.
Das “set of ideal“, ausgearbeitet von Generalsekretär Perez de Cuellar, ist der bislang umfassendste und detaillierteste Vorschlag zur Beilegung des Zypernkonflikts. Es sieht ein Abrücken beider Parteien von ihren bislang vertretenen Positionen vor. Es benennt die Garantie der drei Grundfreiheiten, rückt aber von der griechisch-zypriotischen Forderung ab, dass alle Flüchtlinge ein Rückkehrrecht haben. Der Garantievertrag von 1960 wurde bestätigt, so dass sowohl die Türkei als auch Griechenland militärisch auf der Insel präsent sein würden. Beide sollten aber in gleicher Stärke auf der Insel stationiert sein. Vassiliou stimmte mit dem set of ideal überein. Dennoch scheiterte die Verhandlung, weil Denktash den set auf ideas ablehnte. Er lehnte unter anderem den geplanten Grenzverlauf ab.
Nach dem Scheitern des set of ideas setzten die Vereinten Nationen auf die Etablierung Vertrauensbildender Maßnahmen in Zypern. Diese sahen eine einschneidende Reduzierung der türkischen militärischen Einheiten vor, eine Reduzierung der griechisch-zypriotischen Rüstungsausgaben, bikommunale Kontakte auf Expertenebene, Kooperation in Fragen der für beide Seiten problematischen Wasserversorgung und der Wiedereröffnung des seit der Invasion geschlossenen Internationalen Flughafens Nikosia und die Rückgabe der unbewohnten Stadt Varosha. Nach einer anfänglich hoffnungsvollen Entwicklung der Verhandlungen scheiterten die Vorschläge. Auf griechisch-zypriotischer Seite wurde befürchtet, dass die Vertrauensbildenden Maßnahmen einer faktischen Anerkennung des Norden gleichkommen würde. Schließlich brach der neu gewählte Präsident Glafkos Clerides die Gespräche ab, mit der Begründung, dass die Vereinten Nationen, im Rahmen der Verhandlungen mit der türkisch-zypriotischen Seite, einseitige Vereinbarungen getroffen hätten.
Der Aufnahmeantrag der Republik Zypern für einen Beitritt zur Europäischen Union im Jahre 1990 führte ein neues kontroverses Thema in den Zypernkonflikt ein. Die türkisch-zypriotische Führung wie auch die türkische Regierung protestierte scharf gegen den Antrag, da nach ihrem Verständnis die griechisch-zypriotische Regierung keinen Alleinvertretungsanspruch für ganz Zypern inne hat. Während auf griechisch-zypriotischer Seite die EU-Mitgliedschaft als ein Katalysator für die Lösung der Zypernfrage dargestellt wurde, lehnte dies Denktash rigoros ab und machte seine Zustimmung von der EU Mitgliedschaft der Türkei und der vorherigen Lösung des Konfliktes abhängig.
Im Juli 1997 trafen sich Cleridis und Denktash in New York. Die Gespräche ergaben keine Ergebnisse, gingen jedoch mit den Ausblick zu Ende, in der nächsten Runde, humanitäre Fragen zu erörtern. Im August 1997 kam es zur letzten Verhandlungsrunde in der Schweiz, die keine Ergebnisse ergab. Die war von der EU-Entscheidung überschattet, Zypern in die Erweiterungsgespräche mit einzubeziehen.
Von einer möglichen Wiedervereinigung Zyperns sind eigentlich vier Teile mit unterschiedlichem politischen Status betroffen:
Jeder Teil sollte sein eigenes Parlament erhalten. Auf gesamtstaatlicher Ebene waren ein Unter- und ein Oberhaus vorgesehen. Entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sollten die (griechischen) Zyprioten im Unterhaus zwei Drittel der Abgeordneten stellen, die (türkischen) Zyprer ein Drittel. Der Senat sollte jeweils zur Hälfte aus Vertretern beider Volksgruppen bestehen.
Weiter war eine Entmilitarisierung vorgesehen. Die Zahl der türkischen Soldaten sollte von 35.000 auf 6.000 verringert werden, die Griechen sollten 4.000 Soldaten stationieren können. Beide Staaten sowie die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien sollten wie bisher Garantiemächte bleiben.
Der Plan scheiterte bei einer Volksabstimmung am 24. April 2004. Der griechische Teil der Insel lehnte den Plan mit großer Mehrheit ab, lediglich ein Viertel stimmte dafür. Auf griechischer Seite waren 480.000 Wähler stimmberechtigt. Im türkischen Teil stimmte eine knappe Zweidrittel-Mehrheit für den Plan. Ungefähr 150.000 Menschen waren wahlberechtigt. Damit der Plan verwirklicht worden wäre, hätte es eine Mehrheit in beiden Teilen des Landes gebraucht. Mit dem Scheitern der Abstimmung ist somit nur der griechische Teil Zyperns der EU beigetreten.
Details der beiden Referenden:
Enossis oder Taksim? - der Auslöser des Zypernkonflikts
Entwicklung zwischen 1960 und 1974
Der damalige Stand der Dinge
Die Verfassung und ihre Folgen
Die Erben der EOKA
Die Ereignisse von 1963 und ihre Folgen
Der Konflikt bis zur türkischen Invasion
Besetzung von Nordzypern durch die Türkei
Verhandlungen und Entwicklungen zwischen 1974 und 1979
Entstehung der Verhandlungen
Erzielte Übereinkünfte zwischen den Konfliktparteien
Die Verhandlungen und Entwicklungen zwischen 1980 und 1997
Die Resolution 37/253
Die New-York-Verhandlungen
Das "set of ideas"
Weitere Maßnahmen der Vereinten Nationen
Die Bestrebungen zur Wiedervereinigung und zum Beitritt in die EU
Vier Teile mit unterschiedlichem völkerrechtlichem Status
Für den Fall einer Wiedervereinigung haben die SBA und die UN-Zone bereits angekündigt, Territorium abzugeben. Gleichzeitig wird jedoch eine Verdreifachung der Anzahl der UN-Soldaten erwartet. Nach aktuellem Stand werden jedoch vorläufig keine Territorien abgegeben, vielmehr hat die EU beschlossen, die Teilung der Insel praktisch zu ignorieren und dadurch erstmals den freien Personenverkehr ermöglicht, auch vom Norden in den Süden. Mit diesem Weg wird das wirtschaftlich-friedliche Zusammenwachsen weiter gefördert.Beitritt von Zypern in die Europäische Union
Zypern wurde nach der Entscheidung auf dem EU-Gipfeltreffen am 13. Dezember 2002 in Kopenhagen im Zuge der Osterweiterung zum 1. Mai 2004 mit acht weiteren osteuropäischen Staaten und Malta in die Europäische Union aufgenommen. Das zyprische Parlament hat den EU-Beitrittsvertrag am 28. Juli 2003 ratifiziert. Das international nicht anerkannte Nordzypern wird zwar als ausgerufene türkische Republik nicht EU-Mitglied, gehört aber völkerrechtlich dann insofern zur EU, als tatsächlich die Gesamtinsel aufgenommen wird und somit auch die Bewohner (mind. die ursprünglichen Türkisch-Zyprioten) ein Recht auf einen EU-Paß haben. Formal werden die EU-Gesetze daher auch für den Norden gelten. Hauptproblem bei den Verhandlungen ist nicht nur die territoriale und strategische Lage Zyperns (hoher Soldatenanteil der Türkei), sondern auch die Frage, was mit den künstlich angesiedelten anatolischen Familien geschehen soll, die nur zur Erhöhung der Bevölkerungszahl des Nordens angeworben worden waren. Noch heikler ist die Frage für jene Briten, Schweizer und Deutsche, die trotz vollständiger völkerrechtlicher Information ursprünglich griechisch-zypriotische Besitzungen für ihren Ruhestand günstig erwarben und nun vor dem Problem der legitimen Rückforderung stehen. Beide Parteien hatten dem UN-Generalsekretär eine letzte Vollmacht für "unlösbare" Fragen bei der Wiedervereinigung erteilt, aber dies wurde dann im Referendum nur von den Einwohnern des Nordteils positiv bewertet.Der UNO-Plan zur Wiedervereinigung Zyperns
Vorgeschlagen war eine Konföderation, die sich aus zwei Teilstaaten zusammensetzt. Der türkisch-zyprische im Norden soll 28,5 Prozent, der griechisch-zyprische im Süden 71,5 Prozent der Fläche umfassen. Derzeit kontrolliert die Türkei 36 Prozent der Insel. Bezüglich der abzutretenden Gebiete hatte Kofi Annan zwei alternative Landkarten vorgelegt.Abschlussverhandlungen und Referendum
Die abschließenden Verhandlungen Ende März 2004 in der Schweiz sind ohne die angestrebte einvernehmliche Lösung geblieben. Ziel der Verhandlungen war es, den Beitritt in die Europäische Union im Rahmen der EU-Osterweiterung eines wiedervereinigten Zyperns, also einschließlich des nördlichen Teils am 1. Mai 2004 nach 30 Jahren Teilung zu erreichen. Unter Leitung der UN und Kofi Annan wurde der Lösungsplan mehrfach überarbeitet. Er sah eine Konföderation beider Teile nach Schweizer Muster vor, aber mit vielen Beschränkungen für die griechischen Zyprioten. So sollte diesen nur ein begrenztes Recht zur Rückkehr in den türkisch dominierten Norden eingeräumt werden.
!Ja | Nein | Wahlbeteiligung | |
---|---|---|---|
Türkische Republik Nordzypern (türkisch) | 64.90% | 35.09% | 87% |
Republik Zypern (griechisch) | 24.17% | 75.83% | 88% |