Zuchthaus
Das Zuchthaus war eine Strafanstalt für Häftlinge mit strafverschärfendem Arrest. Im Gegensatz zur Gefängnisstrafe schloss die Zuchthausstrafe eine Arbeitspflicht ein.In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuchthausstrafe mit der 1. Strafrechtsreform vom 25. Juni 1969 abgeschafft. In Österreich wurde sie ebenfalls aufgehoben. Das Schweizer Strafgesetz kennt die Zuchthausstrafe noch (StgB Art. 35), unterscheidet sie in der Anwendung aber nicht mehr von der gewöhnlichen Gefängnisstrafe.
Mit der Abkürzung Z wird im Jargon eine Zuchthausstrafe verhüllt (z.B. drei Jahre Z). Zuchthausstrafen galten als entehrend und hatten auch soziale Konsequenzen (z.B. bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche).
Siehe auch: Gefängnis, Festungshaft
Rechtshinweis