Zonenrandgebiet
Als Zonenrandgebiet wurde auf seiten der BRD das Gebiet entlang der Demarkationslinie bzw. Grenze zur DDR und zur (damaligen) Tschechoslowakei bezeichnet. Dazu wurde auch die gesamte Ostseeküste der BRD gerechnet.Durch die Randlage und die Undurchlässigkeit der Grenze zur DDR und Tschechoslowakei war dieses Gebiet wirtschaftlich stark unterentwickelt und unterlag damit besonderer politisch motivierter Wirtschaftsförderung z.B. durch Steuererleichterungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten oder Bezuschussungen. 1965 wurde die Zonenrandförderung zu einem Grundsatz der Raumordnungspolitik erhoben.