Ziviler Friedensdienst
Ziviler Friedensdienst (ZFD) ist eine Sammelbezeichnung für Friedensfachdienste, die in nicht-staatlicher Trägerschaft und Verantwortung durchgeführt, aber staatlich gefördert werden.Der Begriff tauchte seit den 1970er Jahrer im Bereich der kirchlichen Friedensdienste und in ökumenischen Erklärungen auf. Als Alternative zum Wehrdienst und zum Wehrersatzdienst/Zivildienst sollte ein in der Gesellschaft verankerter, gesetzlich abgesicherter, staatlich gefördeter und international eingebundener Ziviler Friedensdienst eingerichtet werden. Konzeptionelle Überlegungen wurden 1994/1995 von der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg und vom Bund für Soziale Verteidigung (BSV) veröffentlicht und vom neu gegründeten Forum Ziviler Friedensdienst weiter verfolgt.
Die rot-grüne Koalition hat ab 1998 mit der Umsetzung des zivilen Friedensdienstes im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit begonnen. Federführend ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt. Die zivilgesellschaftlichen Träger haben sich im "Konsortium Ziviler Friedensdienst" zusammengeschlossen. Ihm gehören außer den anerkannten Entwicklungsdiensten die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) und das Forum Ziviler Friedensdienst an.
Einsatzfelder werden auch in der eigenen Gesellschaft gesehen ("ZFD in Deutschland"), bisher (Stand: 2004) aber noch nicht öffentlich gefördert.
Die Zielebene ist vor allem die "Graswurzelebene", also die Basis der Bevölkerung. Besondere Aufmerksamkeit bekommen hier Multiplikatoren, d.h. Menschen, die durch ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit wiederum andere Menschen erreichen.
In Projekten des ZFD arbeiten Friedensfachkräfte. Dies sind lebens- und berufserfahrene Frauen und Männer, die sich freiwillig zu einem solchen Einsatz bereit erklärt haben. Vor ihrem Einsatz erhalten sie zusätzlich eine mehrmonatige Qualifizierung in Ziviler Konfliktbearbeitung.
Ein Spannungsfeld, das sich auch aus der expliziten staatlich-nichtstaatlichen Zusammenarbeit (public-private partnership) ergibt, ist das Verhältnis zum Militär bzw. zur militärgestüzten Politik
Literatur
Weblinks