Ziffer
Eine Ziffer (von altfranzösisch cifre; mlat cifra; arab sifr; aind safira =leer sein) ist ein Zahlzeichen. Der Begriff bezeichnet ursprünglich die Null.
Eine Ziffer ist ein schriftliches Zeichen, das für die Bildung von Zahlen verwendet wird. Eine Zahl wird durch Kombination einer oder mehrerer Ziffern im Rahmen eines Stellenwertsystems gebildet. Die Anzahl benutzten Ziffern wird durch das verwendete Zahlensystem festgelegt:
- Im am meisten gebräuchlichen Dezimalsystem gibt es zehn Ziffern, nämlich die Ziffern 0 bis 9, aus denen jede Zahl zusammengesetzt ist.
- In der elektronischen Datenverarbeitung benutzt man, vorwiegend intern, das Binärsystem mit den beiden Ziffern 0 und 1. Es wird ein binärer (=zweiwertiger) Zustand verwendet, das so genannte Bit.
- Das Hexadezimalsystem nutzt als Zahlzeichen zusätzlich zu den Ziffern 0 bis 9 auch noch die Buchstaben A bis F (oft auch klein geschrieben) und hat somit 16 Zustände je Stelle. Es wird in der Informatik gerne als Darstellungsform gewählt weil es je Ziffer exakt 4 Bits abbildet.
- Mit BCD Zahlen hat man ein System der Computertechnik, das bei 16 wertigen Gruppen nur 10 Werte tatsächlich nutzt. Es handelt sich somit um ein Dezimalsystem, das aber an das Binärsystem durch Nutzung der vom hexadezimalen her bekannten Stellen-Gliederung angepasst wurde.
- In der Computertechnik findet sich als Exoten noch das Oktalsystem, welches auf der Basis der Ziffern 0 bis 7 gebildet wird.
- Die Indianer Südamerikas verwendeten Zahlensysteme zur Basis 4, 8 oder 16, da sie mit Händen und Füssen rechneten, jedoch die Daumen dabei nicht einbeziehen wollten.
Die richtige Verwendung: Die Zahl 23 besteht aus den Ziffern 2 und 3 und nicht aus den Zahlen 2 und 3!
Dies ist vergleichbar zur Bildungsregel der Schrift: Worte bestehen aus Buchstaben, die auch Lettern genannt werden.
Beachte außerdem: In Zahlensystemen, die keine Stellenwertsysteme sind -- etwa bei den Römischen Zahlen -- spricht man im allgemeinen nicht von "Ziffern".
Daneben meint man mit Ziffer einen mit einer Zahl gekennzeichneten Unterabschnitt in einem Gesetzes- und Vertrags-Text.