Zeugnis
Als Zeugnis bezeichnet man:- (veraltet) im Rechtswesen die Zeugenaussage ("Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen nächsten", Zehn Gebote),
- ein schriftliches Dokument, das eine Leistungsbewertung beurkundet,
- spezieller, ein Arbeitszeugnis, Schulzeugnis oder sonstiges Ausbildungszeugnis mit oder ohne Leistungsbeurteilung.
- den anschaulichen Beweis eines Sachverhalts (die Ruinen sind Zeugnis einer hohen Kultur)
- in der Religion (emphatisch) einen persönlichen Bekehrungsbericht (Zeugnis ablegen)
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