Witwengut
Das Witwengut diente im Mittelalter der Versorgung der Witwe nach dem Tod des Mannes. Sie erhielt bei der Hochzeit bestimmte Güter zugewiesen, die ihren Unterhalt als Witwe sichern sollten.Das Witwengut war in späterer Zeit wie das Altenteil eine spezielle Form des Leibgedinges, das Unterhaltsverpflichtungen regelte, wenn beispielsweise in der Landwirtschaft eine Hofübergabe erfolgte.
siehe auch: Wittum