Wiederaufnahmeklage
Die Wiederaufnahmeklage bezweckt im deutschen Zivilprozess die Beseitigung eines rechtskräftigen Urteils und eine neue Entscheidung.Im deutschen Zivilprozess ist eine Wiederaufnahmeklage nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Sie kann nach der deutschen Zivilprozessordnung nur durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage erfolgen.
Rechtshinweis